Unser Unternehmen führt Bauleistungen im Sinne des § 48 Abs 1 EStG durch. Demzufolge haben wir vom Finanzamt eine Freistellungserklärung nach § 13 b beantragt und erhalten, welche Sie als unser Auftraggeber und selbst Bauleistender benötigen. Nachfolgend können Sie sich über dieses Verfahren informieren und unsere Freistellungserklärung für Ihre Unterlagen ausdrucken. |